Ein guter Artikel (http://ift.tt/2e2nuTI) zur Ausstrahlung gestern zur ARD Sendung „Terror – Ihr Urteil“.
Zugegeben, man mag durchaus über die Dialoge streiten und möglicherweise hatte der dort Angeklagte auch einen Sympathiebonus, aber die Sendung hat es durchaus geschafft zum Nachdenken anzuregen.
Das Grundgesetz sagt in
Artikel 1:
(1)  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
   aller staatlichen Gewalt.
(2)  Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräuÃerlichenÂ
   Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der    Â
   Gerechtigkeit in der Welt.
(3)  Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt  Â
   und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2:
   anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäÃige Ordnung oder das   Â
   Sittengesetz verstöÃt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
   unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Kann man Leben gegen Leben aufwiegen? Ich denke – Nein.
Was denken Sie?